Die Gemeinnützigkeit im Sinne der §§ 51 ff AO wird beim Finanzamt Gelnhausen beantragt. Der Verein ist dann berechtigt, Spendenbestätigungen auszustellen. Die Mitgliedsbeiträge sind nach § 10b EStG und § 9 Nr. 3 KStG wie Spenden zu behandeln.
Die Mitgliederversammlung hat am 21.06.2021 folgende Mindestbeiträge pro Jahr festgelegt:
Bankverbindung für Mitgliedsbeiträge und Spenden:
„Verein der Freunde der Synagoge Schlüchtern e.V.“
BIC GENODE51FUL
IBAN DE73 5306 0180 0000 4449 44 bei der VR Bank Fulda eG.
Bitte erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung. Sie erleichtern uns dadurch die Arbeit wesentlich.